Cookie-Richtlinie

Cookies, die vor ihrer Nutzung die vorherige Zustimmung des Besuchers benötigen, sind:

  • Cookies für personalisierte Werbung;

  • Social-Media-Cookies, insbesondere solche, die von ihren Teilen-Buttons erzeugt werden;

  • bestimmte Tracker zur Reichweitenmessung.


Damit die Zustimmung gültig ist, muss Folgendes zutreffen:

  • die Informationen zu den betreffenden Cookies klar in der Informationsleiste kommuniziert werden;

  • die Zustimmung vor dem Setzen des Cookies erteilt wird;

  • der Nutzer die Möglichkeit hat, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen;

  • und dass er eine freie und echte Wahl treffen kann.


Für obligatorische Cookies ist die Zustimmung nicht erforderlich.
Dazu gehören insbesondere:

  • Tracker, die die von den Nutzern getroffene Wahl zum Setzen von Trackern speichern;

  • Tracker zur Authentifizierung bei einem Dienst, einschließlich solcher, die die Sicherheit des Authentifizierungsmechanismus gewährleisten sollen (z. B. durch Begrenzung automatischer oder unerwarteter Zugriffsversuche);

  • Tracker zur Abrechnung der gekauften Dienste beim Nutzer;

  • Tracker zur Personalisierung der Benutzeroberfläche (z. B. für die Sprachwahl oder die Darstellung der Website), wenn eine solche Personalisierung ein erwarteter Bestandteil des Dienstes ist;

  • Tracker, die den Lastausgleich der Server ermöglichen, die zum reibungslosen Funktionieren der Website beitragen;

  • bestimmte Tracker zur Reichweitenmessung, sofern sie die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllen.


Rechtliche Grundlagen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein europäisches Gesetz, das die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen innerhalb der Europäischen Union regelt.
Gemäß der DSGVO müssen Website-Betreiber – wie der TC Stade Luxemburg – sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig und transparent erhoben und verarbeitet werden.


Die DSGVO legt spezifische Regeln für die Verwendung von Cookies fest:

  • die Website tcstade.lu erhebt personenbezogene Daten der Nutzer nur, nachdem diese ihre ausdrückliche Zustimmung für bestimmte Zwecke erteilt haben;

  • die Zustimmung muss freiwillig und ohne Zwang erteilt werden;

  • Zustimmungen müssen so einfach widerrufen werden können, wie sie erteilt wurden;

  • Zustimmungen müssen als rechtliche Referenzdokumente sicher aufbewahrt werden.