Cookies, die vor ihrer Nutzung die vorherige Zustimmung des Besuchers benötigen, sind:
Cookies für personalisierte Werbung;
Social-Media-Cookies, insbesondere solche, die von ihren Teilen-Buttons erzeugt werden;
bestimmte Tracker zur Reichweitenmessung.
Damit die Zustimmung gültig ist, muss Folgendes zutreffen:
die Informationen zu den betreffenden Cookies klar in der Informationsleiste kommuniziert werden;
die Zustimmung vor dem Setzen des Cookies erteilt wird;
der Nutzer die Möglichkeit hat, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen;
und dass er eine freie und echte Wahl treffen kann.
Für obligatorische Cookies ist die Zustimmung nicht erforderlich.
Dazu gehören insbesondere:
Tracker, die die von den Nutzern getroffene Wahl zum Setzen von Trackern speichern;
Tracker zur Authentifizierung bei einem Dienst, einschließlich solcher, die die Sicherheit des Authentifizierungsmechanismus gewährleisten sollen (z. B. durch Begrenzung automatischer oder unerwarteter Zugriffsversuche);
Tracker zur Abrechnung der gekauften Dienste beim Nutzer;
Tracker zur Personalisierung der Benutzeroberfläche (z. B. für die Sprachwahl oder die Darstellung der Website), wenn eine solche Personalisierung ein erwarteter Bestandteil des Dienstes ist;
Tracker, die den Lastausgleich der Server ermöglichen, die zum reibungslosen Funktionieren der Website beitragen;
bestimmte Tracker zur Reichweitenmessung, sofern sie die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein europäisches Gesetz, das die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen innerhalb der Europäischen Union regelt.
Gemäß der DSGVO müssen Website-Betreiber – wie der TC Stade Luxemburg – sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig und transparent erhoben und verarbeitet werden.
Die DSGVO legt spezifische Regeln für die Verwendung von Cookies fest:
die Website tcstade.lu erhebt personenbezogene Daten der Nutzer nur, nachdem diese ihre ausdrückliche Zustimmung für bestimmte Zwecke erteilt haben;
die Zustimmung muss freiwillig und ohne Zwang erteilt werden;
Zustimmungen müssen so einfach widerrufen werden können, wie sie erteilt wurden;
Zustimmungen müssen als rechtliche Referenzdokumente sicher aufbewahrt werden.